Elektroaltgeräte

Gitterkörbe mit Elektrogeräten (z.B. Drucker, Registrierkassen, Bildschirme, Musikanlage, Lampen)

Gewerbetreibende können Elektro- und Elektronikaltgeräte (Altgeräte), die von der Menge und Beschaffenheit mit Altgeräten aus privaten Haushalten vergleichbar sind, an der Sammelstelle für Altgeräte am Entsorgungsstandort Viersen abgeben (z.B. Kaffeemaschine, Mikrowelle, PC etc.). Dies gilt nicht für Geräte, die für eine typisch gewerbliche Nutzung hergestellt worden sind (z.B. Zahnarztstuhl). Diese Geräte können von den Gewerbetreibenden regelmäßig direkt an den jeweiligen Hersteller zurückgegeben werden, welcher zur kostenfreien Rücknahme und Entsorgung seiner eigenen Altgeräte verpflichtet ist, sofern es sich nicht um ein sogenanntes historisches Altgeräte handelt (vgl. § 19 ElektroG).

Händler, die Altgeräte von privaten Haushalten oder vergleichbare Geräte von Gewerbebetrieben im Kreis Viersen freiwillig zurücknehmen bzw. die Geräte zurücknehmen müssen, können die zurückgenommenen Geräte nach telefonischer Anmeldung an der Sammelstelle für Altgeräte am Entsorgungsstandort Viersen abgeben.

In seltenen Fällen sind Gewerbetreibende selbst in der Entsorgungspflicht, zum Beispiel, wenn der Hersteller aus dem Markt ausgetreten ist und daher keine Rücknahme mehr anbieten kann oder wenn es sich um historische Altgeräte handelt. Die Altgeräte müssen dann gemäß den Vorgaben des § 20 ElektroG einer zertifizierten Erstbehandlungsanlage zugeführt werden. Ein Verzeichnis aller Betreiber von Erstbehandlungsanlagen finden Sie auf der Website der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (Stiftung EAR).

Historische Altgeräte sind gemäß § 3 Nr. 4 ElektroG

  1. Altgeräte, die vor dem 13. August 2005 in Verkehr gebracht wurden,
  2. Leuchten aus privaten Haushalten und Photovoltaikmodule, die Altgeräte sind und vor dem 24. Oktober 2015 in Verkehr gebracht wurden, oder
  3. Altgeräte, die vor dem 15. August 2018 in Verkehr gebracht wurden, soweit sie vom Anwendungsbereich dieses Gesetzes in der Fassung vom 20. Oktober 2015 nicht erfasst waren

Installationsbetriebe von Photovoltaikmodulen

Für Installationsbetriebe von Photovoltaikmodulen (PV-Modulen) ist die Entsorgung alter/defekter Module, die bei privaten Haushalten demontiert wurden, ebenso nach telefonischer Anmeldung am Entsorgungsstandort Viersen möglich.

Bei der Entsorgung von PV-Modulen aus gewerblicher Nutzung ist der Anlagenbesitzer für die Übernahme der Entsorgungskosten zuständig und die Module dürfen nicht kostenlos am Wertstoffhof Viersen abgegeben werden. Sie können in einem solchen Fall mit einem Entsorgungsunternehmen in Kontakt treten oder beim Hersteller anfragen. Viele Hersteller haben sich dem Rücknahmesystem PV Cycle angeschlossen, das die Rücknahme organisiert. Einige Hersteller bieten auch eigene Rücknahmemöglichkeiten an.