Überlassungspflichtige Abfälle

Für Abfälle, die einer Beseitigung zugeführt werden müssen, besteht eine Überlassungspflicht an den Kreis Viersen. In § 5 der Abfallentsorgungssatzung des Kreises Viersen sind die Anlagen aufgeführt, die für im Kreisgebiet angefallene und überlassungspflichtige Abfälle zur Verfügung gestellt werden.

Im Anhang enthält die o. g. Satzung außerdem die Zuordnung der einzelnen Abfallarten zu den entsprechenden Abfallentsorgungseinrichtungen:

  • Umladeanlage am Entsorgungsstandort Viersen (Betreiberin: EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH)
  • Elektro- und Elektronikaltgeräte-Sammelstelle am Entsorgungsstandort Viersen (Betreiberin: EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH)
  • Deponie Brüggen II (DK II, mineralische Abfälle) (Betreiberin: EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH)
  • Sonderabfallzwischenlager Dormagen (Bertreiberin: EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH) und Erkelenz (Betreiberin: Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG) (siehe Gefährliche Abfälle)
  • Kompostierungsanlage am Entsorgungsstandort Viersen (Kontakt: 0 21 62 / 96 00 411) (Betreiberin: RETERRA Service GmbH)