Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.abfallbetrieb-kreis-viersen.de einschließlich des eingebetteten „Abfallnavi“. Herausgeber ist der Kreis Viersen für den Abfallbetrieb des Kreises Viersen (ABV) als eigenbetriebsähnliche Einrichtung.

Der Kreis Viersen ist als öffentliche Stelle im Sinne der EU-Richtlinie 2016/2102 für den ABV bemüht, seine Website im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) sowie der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates in der jeweils aktuellen Fassung barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website einschließlich des eingebetteten „Abfallnavi“ ist mit den Anforderungen gemäß dem BGG NRW sowie der BITV NRW teilweise vereinbar. Es wird daran gearbeitet, die Barrierefreiheit sukzessive zu verbessern.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht oder nur teilweise barrierefrei:

Alternativtexte:

  • Alternativtexte für Bedienelemente sind nicht oder nicht vollständig hinterlegt. Die Alternativtexte sind teilweise in englischer Sprache.
  • Den in den Footern aufgeführten Texten und Bildzeichen sind keine aussagekräftigen Linktexte hinterlegt.

Anpassbarkeit:

  • An einigen Stellen fehlt die Festlegung als Überschrift. Die Überschriften sind teilweise nicht hierarchisch angeordnet. Ebenso gibt es Elemente, bei denen die Auszeichnung als Liste oder Tabelle fehlt.
  • Im Abfallnavi fehlt teilweise die programmatische Verknüpfung von Begriffen mit den Eingabefeldern.

Kontrast:

  • Die Kontrastverhältnisse von Texten oder graphischen Bedienelementen sind teilweise nicht ausreichend.
  • Im Abfallnavi brechen Inhalte bei hohen Zoomstufen nicht richtig um.

Steuerung

  • Nicht alle Menüs und Elemente lassen sich über die Tastatur steuern beziehungsweise ansteuern.
  • Die bewegten Inhalte im Karussell lassen sich nicht anhalten.
  • Es sind nicht alle Bereiche überspringbar.
  • Der Tastaturfokus auf der "nach oben" Schaltfläche unten rechts ist zu gering.

Lesbarkeit

  • Formularfelder des E-Mail-Services im Abfallnavi werden bei fehlenden oder fehlerhaften Eingaben nicht vom Screenreader ausgegeben.
  • Eingabefelder im Abfallnavi haben teilweise keine sichtbare Beschriftung.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 21.02.2023 erstellt und wird regelmäßig überprüft.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde auf Grundlage eines am 13.02.2023 durch die Firma TWIN CUBES GmbH gemäß BITV 2.0/ EN 301 549 durchgeführten BIK BITV Tests erstellt.

Barriere melden

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf der Website www.abfallbetrieb-kreis-viersen.de einschließlich des eingebetteten „Abfallnavi“ aufgefallen? Oder haben Sie Fragen und Anregungen zum Thema Barrierefreiheit? Dann freuen wir uns über Ihre Rückmeldung. Bitte benutzen Sie dafür unser Rückmeldeformular.

Sie können uns auch telefonisch unter der folgenden Rufnummer kontaktieren: 0 21 62 39-1220

Durchsetzungsverfahren

Sollte nach Kontaktaufnahme zu oben genannter Stelle keine zufriedenstellende Lösung gefunden worden sein, können Sie sich an die Ombudsstelle nach § 10d BGG NRW wenden. Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 BGG NRW zugeordnet.

Aufgabe der Ombudsstelle ist es, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen eine außergerichtliche Einigung zu unterstützen. Dieses Verfahren ist kostenlos. Ein Rechtsbeistand ist nicht erforderlich.

Weitere Informationen zur Ombudsstelle und zum Ombudsverfahren finden Sie unter https://www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik. Sie können die Ombudsstelle unter ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de auch direkt anschreiben.

Wenn Sie ein Ombudsverfahren wünschen, füllen Sie bitte den folgenden Antrag aus und übersenden ihn per E-Mail an die Ombudsstelle. Den Antrag können Sie als barrierefreie und beschreibbare PDF-Datei ebenfalls auf der Seite https://www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik herunterladen.