Häufige Fragen
An dieser Stelle werden Ihre häufigsten Fragen beantwortet. Wenn Sie eine Frage haben, die hier nicht beantwortet wird, wenden Sie sich bitte an die Abfallberatung. Die Kontaktdaten finden Sie am Ende der Seite
Fragen zu Abfallgefäßen
Sie können nur Mülltonnen ummelden, wenn Sie Eigentümerin oder Eigentümer oder eine beauftragte Hausverwaltung sind. Mieterinnen und Mieter wenden sich bitte an Ihre Vermieterinnen und Vermieter.
Ansprechstellen für die Ummeldung finden Sie hier.
Sie können nur Mülltonnen ummelden, wenn Sie Eigentümerin oder Eigentümer oder eine beauftragte Hausverwaltung sind. Mieterinnen und Mieter wenden sich bitte an Ihre Vermieterinnen und Vermieter.
Ansprechstellen für die Ummeldung finden Sie hier.
Sie können nur Mülltonnen ummelden, wenn Sie Eigentümerin oder Eigentümer oder eine beauftragte Hausverwaltung sind. Mieterinnen und Mieter wenden sich bitte an Ihre Vermieterinnen und Vermieter.
Ansprechstellen für die Ummeldung finden Sie hier.
Die Behälternummer steht auf dem Etikett, das an Ihrer Tonne klebt.
Nein. Die Mülltonne ist immer einem bestimmten Grundstück zugeordnet.
Für Niederkrüchten, Schwalmtal oder Tönisvorst wenden Sie sich hierzu bitte an die Telefonnummer auf Ihrem Abfallgebührenbescheid oder nutzen Sie die schriftlichen Kontaktmöglichkeiten. Für die anderen Kommunen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Ansprechperson. Die Kontakdaten finden Sie hier.
Fragen zu den Abfallgebühren
Der Kreis Viersen hat die Aufgabe der Abfallentsorgung von den Kommunen Niederkrüchten, Schwalmtal und Tönisvorst zum 01.01.2025 übernommen und ist nun zuständig für die Erhebung der Abfallgebühren. Die Wahrnehmung der Aufgabe erfolgt durch den Abfallbetrieb des Kreises Viersen.
In den Gebühren sind die Kosten für die Sammlung und Entsorgung des Mülls enthalten. In manchen Kommunen bezahlen Sie über die Restabfallgebühr bereits Ihre Bio- und Papiertonne mit. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.
Für Niederkrüchten, Schwalmtal und Tönisvorst ist die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates nur digital über das Online-Formular möglich. Sie benötigen hierzu den PIN aus dem Infoschreiben, das Ihnen zugestellt worden ist. Für die anderen Kommunen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Ansprechperson. Die Kontakdaten finden Sie hier.
Für Niederkrüchten, Schwalmtal und Tönisvorst: Nein, Sie bekommen keine separate Bestätigung. Die Abbuchung per SEPA-Lastschrift wird auf dem Gebührenbescheid ausgewiesen, der Ende März/Anfang April versendet wird.
Für Niederkrüchten, Schwalmtal und Tönisvorst: Im Jahr 2025 je zur Hälfte am 15.05. und am 15.09., ab dem Jahr 2026 je zur Hälfte am 15.03. und am 15.09..
Für Niederkrüchten, Schwalmtal und Tönisvorst: Ja, Sie können die Abfallgebühr gemäß des Gebührenbescheides auch überweisen. Dies muss fristgerecht zum Stichtag geschehen. Für 2025: jeweils zur Häfte am 15.05. und 15.09., ab 2026: jeweils zur Hälfte am 15.03. und 15.09. Sie können auch direkt alles auf einmal überweisen.
Außer Überweisung und Lastschrift existieren keine anderen Zahlungswege.
Für Niederkrüchten, Schwalmtal und Tönisvorst: Ja, Sie können die Abfallgebühr gemäß des Gebührenbescheides auch direkt komplett überweisen, sobald Ihnen der Gebührenbescheid vorliegt.
Für Niederkrüchten, Schwalmtal und Tönisvorst wenden Sie sich hierzu an die Telefonnummer auf Ihrem Abfallgebührenbescheid oder nutzen Sie die schriftlichen Kontaktmöglichkeiten. Für die anderen Kommunen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Ansprechperson. Die Kontakdaten finden Sie hier.
Für Niederkrüchten, Schwalmtal und Tönisvorst gilt: Das ist grundsätzlich möglich, wenn das entsprechende Kassenzeichen bei der Überweisung angegeben wird. Für die anderen Kommunen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Ansprechperson. Die Kontakdaten finden Sie hier.
Für Niederkrüchten, Schwalmtal oder Tönisvorst rufen Sie bitte die Telefonnummer auf Ihrem Abfallgebührenbescheid an oder nutzen Sie die schriftlichen Kontaktmöglichkeiten. Für die anderen Kommunen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Ansprechperson. Die Kontakdaten finden Sie hier.
In Niederkrüchten, Schwalmtal und Tönisvorst ist dies leider aus Datenschutz-Gründen derzeit nicht möglich. Für die anderen Kommunen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Ansprechperson. Die Kontakdaten finden Sie hier.
Fragen zur Müllabfuhr
Bitte informieren Sie den zuständigen Entsorger. Die Kontaktdaten des Entsorgers finden Sie hier.
Sie sind dafür verantwortlich, die Mülltonne ordnungsgemäß zu befüllen. Wenn der Müll zu stark in die Tonne gepresst wird, kann es sein, dass die Tonne nicht ganz geleert wird. Bitte lockern Sie die Abfälle in diesem Fall auf. Im Winter sollten Sie die daraf achten, dass der Müll in der Tonne nicht festfriert, oder lockern Sie ihn vor der Abfuhr auf. Tipps für die Biotonne im Winter finden Sie hier.
Wenn die Müllabfuhr Ihre Tonne geleert hat, haben Sie keinen Anspruch auf eine Nachleerung.
Bei Übermengen nutzen Sie bitte das Angebot der kostenpflichtigen Abfallsäcke. Verkaufsstellen finden Sie hier.
Mülltonnen werden werktags geleert. Die Abfuhrtermine finden Sie in Ihrem Abfallkalender oder im Abfallnavi.
Die Abfalltonnen werden nur zu den im Abfallkalender angegebenen Terminen geleert. Eine häufigere Abfuhr ist leider nicht möglich. Sollte Ihr Tonnen-Volumen regelmäßig zu klein sein, kann der Eigentümer oder die Eigentümerin oder die Hausverwaltung zusätzliche Mülltonnen bestellen. Ansprechpersonen finden Sie hier.
An Ihrer Tonne befindet sich ein Transponder, der die Daten der Leerung überträgt.
Grundsätzlich sind Beistellungen in Säcken zur Grünbündel-Abfuhr nicht erlaubt. Eine Aunahme gilt in Niederkrüchten und Schwalmtal: Hier dürfen jede Form von eigenen Säcken (keine gelben Säcke) bis 120l Fassungsvermögen dazugestellt werden. Diese Säcke werden vom Entsorgungsunternehmen entleert und leer zurückgelassen. Die Säcke dürfen nur mit Laub gefüllt sein.
Ob in Ihrer Gemeinde Grünabfallsäcke angeboten werden, können Sie hier nachschauen. Grünabfälle können Sie ansonsten jederzeit kostenfrei an den Wertstoffhöfen des Kreises Viersen abgeben.