Aufbau und Aufgaben des Abfallbetriebs

Sowohl der Kreis Viersen als auch die kreisangehörigen Städte und Gemeinden sind gemäß dem Landeskreislaufwirtschaftsgesetz öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes.

Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden sind als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger für das Einsammeln und Befördern der in ihrem Gebiet anfallenden und ihnen zu überlassenden Abfälle zuständig. Dem Kreis Viersen als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger obliegt die Verwertung und Beseitigung dieser Abfälle im Übrigen.

Für bestimmte kommunale Abfälle wurde ein Teilbereich der Aufgabe des Einsammelns auf den Kreis Viersen übertragen.

Alle rechtlichen, vertraglichen und organisatorischen Aufgaben, die im Rahmen der dem Kreis Viersen obliegenden öffentlichen Abfallentsorgung erforderlich sind, werden vom Abfallbetrieb des Kreises Viersen (ABV) als eigenbetriebsähnliche Einrichtung des Kreises Viersen erfüllt.

Aufgabenbereiche

  • Planung
  • Kalkulation
  • Bau
  • Abschluss und Überwachung der Entsorgungsanlagen des Kreises
  • Instandhaltungsmaßnahmen
  • Nachsorge von Altdeponien
  • Ausschreibungen

Leitung

1. Betriebsleiter
Rainer Röder

Betriebsleiter
Christian Böker

Stellvertretender Betriebsleiter
Martin Overmeyer

Vorzimmer
Iris Bolder