Wilder Müll

Möbel und Elektrogeräte liegen in der Landaschaft

Leider kommt es immer noch vor, dass Abfälle achtlos, in vielen Fäller leider auch vorsätzlich, in der freien Natur - z.B. im Wald, an Wanderwegen, an Gewässern, am Straßenrand - entsorgt werden. Weggeworfen wird alles, was nicht mehr benötigt wird: Hausmüll, Grünabfälle, Bauschutt und sonstige Renovierungsabfälle, Altreifen, Sperrmüll, Elektrogeräte und vieles mehr.

Die illegale Entsorgung von Abfällen aller Art ist umweltschädlich. Wilde Müllkippen beeinträchtigen nicht nur das Landschaftsbild, sondern belasten die Umwelt (Boden, Wasser, Luft), schädigen das ökologische Gleichgewicht und stellen Gefahren für Menschen und Tiere dar. Das gilt auch für Grünabfälle (z. B. Laubabfälle, Strauch- und Rasenschnitt): Auf naturnahen Flächen bewirken abgelegte Grünabfälle eine massive lokale Nährstoffanreicherung, die die biotypische Pflanzendecke mit der hier lebenden Tiergemeinschaft zerstört.

Jegliche Entsorgung von Abfällen außerhalb der dafür zugelassenen Anlagen und Einrichtungen ist illegal und kann je nach Schwere der Tat mit einer Geldbuße bis zu 100.000 Euro geahndet werden. Zu der Geldbuße kommen noch die Kosten für das Einsammeln und die ordnungsgemäße Entsorgung der Abfälle. Bei der illegalen Entsorgung von gefährlichen Abfällen (z. B. Farben, Lacke, Altöl oder andere gefährliche Flüssigkeiten, asbesthaltige Materialien, Elektroaltgeräte) droht sogar ein strafrechtliches Verfahren.

Im Interesse einer der Allgemeinheit dienenden geordneten Abfallentsorgung und zur Bewahrung einer abfallfreien Naturlandschaft sollte daher jeder verantwortungsbewusste Bürger von den umfassenden Entsorgungsangeboten der Städte und Gemeinden sowie des Kreises Gebrauch machen und dabei mitwirken, dass wilde Müllablagerungen nicht mehr vorkommen.

Sie haben eine wilde Müllkippe entdeckt?

Wenn Sie wilden Müll entdeckt haben, melden Sie diesen Missstand bitte der Stadt oder Gemeinde, in der sich die illegale Ablagerung befindet. Diese ist in der Regel für die Entsorgung zuständig.

E-Mail

Zum Auffinden des wilden Mülls fügen Sie Ihrer Meldung bitte stets folgendes bei:

  • Lageplan mit Markierung der Ablagerungsstelle (z. B. Screenshot von Google Maps/ TIM-online oder Standort per GPS-Koordinaten),
  • Beschreibung der Ablagerungsstelle einschließlich Angaben zu Art und Menge der Abfälle,
  • Fotos der Ablagerung (soweit möglich).

Zeugen, die ein unrechtmäßiges Abladen von Müll beobachten, können Tag und Nacht die Polizei rufen. Alternativ können Sie Ihre Beobachtungen auch weitergeben:

  • unter den o.g. E-Mail-Adressen an die jeweilige kreisangehörige Stadt oder Gemeinde, in deren Gebiet der Abfall illegal abgelagert wurde, oder
  • an das Amt für Umweltschutz des Kreises Viersen unter der E-Mail-Adresse umweltschutz@kreis-viersen.de.

Hierbei ist jede Beobachtung hilfreich, die eine eindeutige Identifizierung des Verursachers erleichtert, z. B.:

  • Tag und Uhrzeit des illegalen Ablagerungsvorgangs,
  • Personenbeschreibung des Verursachers,
  • Beschreibung des Fahrzeugs des Verursachers (Fahrzeugtyp, -farbe, -kennzeichen und etwaige Besonderheiten wie Spoiler, Aufkleber u. a.).
  • Fotos sind natürlich noch hilfreicher.

Sie haben Fragen zur richtigen Entsorgung von Abfällen?

Sollten Sie Fragen rund um das Thema Abfall und die vorhandenen Entsorgungsmöglichkeiten im Kreisgebiet Viersen haben, erhalten Sie Informationen im  Abfallnavi oder bei der Abfallberatung.