Elektroschrott

Elektro- und Elektronikaltgeräte sind grundsätzlich getrennt von anderen Abfällen zu sammeln. Die Entsorgung erfolgt immer kostenfrei.
Noch funktionstüchtige Elektro- oder Elektronikgeräte können z. B. an gemeinnützige Organisationen oder über Kleinanzeigenportale abgegeben werden (siehe auch: Gute Sachen weitergeben). Sie sind kein Abfall!
Bitte beachten Sie, dass es grundsätzlich verboten ist, Altgeräte an nicht autorisierte Schrottsammler oder -plätze abzugeben. Damit soll eine kontrollierte und umweltgerechte Verwertung sichergestellt werden.
Nachfolgend finden Sie Adressen, bei denen Sie Elektrogeräte abgeben oder bei denen Sie die Abholung Ihrer Elektrogroßgeräte anmelden können.
Vor Abgabe bitte:
Sie selbst sind dafür verantwortlich, vor der Entsorgung Ihre persönlichen Daten zu löschen. Tipps dazu gibt es beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik.
Elektroschrott-Anmeldung für Großgeräte 2026
Sonstige Entsorgungsmöglichkeiten und Rücknahmestellen
Rücknahmepflicht des Handels (§17 ElektroG)
Händler und Internethändler
mit einer Verkaufsfläche ab 400 m² (beim Internethandel zählen die Lager- und Versandflächen)
- Kostenlose Rücknahmepflicht des Altgerätes beim Kauf eines entsprechenden Neugeräts (1-zu-1-Rücknahme) durch Rücknahme im Geschäft oder in unmittelbarer Nähe des Verkaufsortes oder durch Abholung.
- Der Händler/Vertreiber muss bei Vertragsabschluss aktiv nachfragen, ob eine Abholung des Altgeräts gewünscht ist.
- Kostenlose Rücknahme von bis zu 3 Altgeräten einer Geräteart, auch ohne den Kauf eines neuen Geräts im Geschäft oder in unmittelbarer Nähe sofern alle Abmessungen der Geräte (Länge, Breite, Höhe) kleiner 25 cm sind.
- Der Internethandel hat für Kleingeräte, wie oben beschrieben, geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung bereitzustellen.
Vertreiber von Lebensmitteln
mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m², die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten
- Kostenlose Rücknahmepflicht des Altgerätes beim Kauf eines entsprechenden Neugeräts (1-zu-1-Rücknahme) durch Rücknahme im Geschäft oder unmittelbarer Nähe des Verkaufsortes oder durch Abholung.
- Der Händler/Vertreiber muss bei Vertragsabschluss aktiv nachfragen, ob eine Abholung des Altgeräts gewünscht ist.
- Kostenlose Rücknahme von bis zu 3 Altgeräten einer Geräteart, auch ohne den Kauf eines neuen Geräts im Geschäft oder in unmittelbarer Nähe sofern alle Abmessungen der Geräte (Länge, Breite, Höhe) kleiner 25 cm sind.
NEU: Vertreiber, die E-Zigaretten im Sortiment führen oder vor bis zu 6 Monaten geführt haben:
- Kostenlose Rücknahmepflicht von E-Zigaretten und elektronischen Tabakerhitzern im Geschäft oder in unmittelbarer Nähe
- Ein Neukauf ist keine Voraussetzung für die kostenfreie Rücknahme
- Die Rücknahme muss spätestens ab dem 01.07.2026 erfolgen
Zentrale Rücknahmestellen des Kreises Viersen
Wenn mehr als haushaltsübliche Mengen angeliefert werden sollen, muss der Termin zuvor mit der Sammelstelle abgestimmt werden. Bitte beachten Sie, dass nicht an jeder Sammelstelle alle Arten von Elektrogeräten abgegeben werden können. Was jeweils angenommen wird, ist in der folgenden Übersicht dargestellt.
Gruppe 1 | Maximal 5 Wärmeüberträger (z. B. Kühlschränke, Gefriertruhen, Klimageräte, Wärmepumpen) |
Gruppe 2a | Maximal 10 Bildschirme, Monitore und Geräte mit Bildschirmen mit einer Oberfläche von mehr als 100 cm2 (z. B. TV-Geräte, Bildschirme, Notebooks, Tablets) |
Gruppe 2b | Maximal 10 Bildschirme, Monitore und Geräte mit Bildschirmen mit einer Oberfläche von mehr als 100 cm2, die nicht entnehmbare Batterien/Akkus enthalten |
Gruppe 3 | Maximal 30 Lampen: Leuchtmittel zur Erzeugung von Licht, z. B. Leuchtstoff-, Energiespar-, Gasentladungs- und LED-Lampen (aber keine Glühbirnen) |
Gruppe 4a | Maximal 5 Großgeräte: Geräte, bei denen mindestens eine der äußeren Abmessungen mehr als 50 cm beträgt. |
Gruppe 4b | Maximal 5 Großgeräte: Geräte, bei denen mindestens eine der äußeren Abmessungen mehr als 50 cm beträgt, die nicht entnehmbare Batterien/Akkus enthalten |
Gruppe 4c | Maximal 5 Nachtspeicherheizgeräte (Gilt nur für den Wertstoffhof Viersen! Anlieferbedingungen siehe Benutzerordnung) |
Gruppe 5a | Maximal 20 Kleingeräte und kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik |
Gruppe 5b | Maximal 20 Kleingeräte und kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik, die nicht entnehmbare Batterien/Akkus enthalten. |
Gruppe 6 | Maximal 5 Photovoltaikmodule |
Bei Elektrogeräten, die sich nicht den oben genannten Gruppen zuordnen lassen, gilt: |
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Für alle Einwohnerinnen und Einwohner des Kreises Viersen.
- Abgabe aller Elektrogeräte (keine Nachtspeicherheizgeräte)
Rücknahmestellen der Städte und Gemeinden
Abgabe nur für Anwohnerinnen und Anwohner der jeweiligen Stadt oder Gemeinde!
Abgabe von Kleingeräten, Großgeräten, Kühlgeräten:
Wertstoffhof Fa. Lankes Entsorgung GmbH & Co. KG
Stiegstraße 72, Brüggen
Sonderfall Nachtspeicherheizgeräte
In Nachtspeicherheizgeräten können neben schwach gebundenem Asbest (wie Dichtungsstreifen, Dämmung, Rückwand, asbestisolierte Verdrahtung) auch andere Gefahrstoffe (wie chromhaltige Kernsteine, PCB‐haltige elektrische Bauteile) enthalten sein.
Der Ausbau und die Demontage dürfen nur von Fachfirmen mit entsprechendem Sachkundenachweis nach TRGS 519 und unter bestimmten Schutzmaßnahmen durchgeführt werden. Die Firmen bauen die Geräte so aus, dass keine Asbeststäube frei werden.
Am Wertstoffhof Viersen können nur ordnungsgemäß verpackte Nachtspeicherheizgeräte aus privaten Haushalten angeliefert werden, für die eine Bescheinigung über den sachgerechten Ausbau mit Angabe von Name und Adresse des letzten Besitzers vorgelegt wird.
Eine Übersicht von Modellen asbesthaltiger Nachtspeicherheizgeräte der wichtigsten Hersteller sowie Entsorgungsfirmen finden sie auch in dieser Broschüre.