Bau- und Abbruchabfälle

Ungefährliche Bau- und Abbruchabfälle aus privaten Haushalten, wie bespielsweise Bauschutt, können bis 0,5 m³ am Wertstoffhof Viersen und am Wertstoffhof Nettetal im WLZ entsorgt werden.
Gips ist ein wertvoller Rohstoff, der gut recycelt werden kann. Gipsabfälle sollten daher separat gesammelt und bei einem privaten Entsorgungsunternehmen zum Recycling abgegeben werden. Gips im gemischten Bauschutt erschwert zudem das Recycling des Bauschutts. Rigipsplatten werden bis 0,5 m³ getrennt am Wertstoffzhof Nettetal im WLZ angenommen.
Für gefährliche Bau- und Abbruchabfälle gelten besondere Entsorgungsbedingungen:
Hinweise zur Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen und künstlichen Mineralfasern (KMF) aus Privathaushalten
Beispiele für gefährliche Bau- und Abbruchabfälle
- Fassadenbekleidungen
- Dacheindeckungen
- Deckenverkleidungen
- Leitungsschächte
- Abfluss- und Wasserrohre
- Lüftungs- und Abgasrohre
- Formstücke wie Dacheinläufe
- Fensterbänke und Blumenkästen
- Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, besonders an vertikalen Bauteilflächen
Ausführliche Informationen mit anschaulichen Bildern bietet das Bayerische Landesamt für Umwelt in Informationsbroschüren zu den Themen Asbest und Künstliche Mineralfasern.