Abfallgebühren in Tönisvorst
Der Kreis Viersen hat zum 01.01.2025 die Aufgaben der Abfallentsorgung von der Stadt Tönisvorst übernommen. Sie bekommen Ihren Abfallgebührenbescheid daher nicht mehr von Ihrer Gemeinde, sondern vom Abfallbetrieb des Kreises Viersen zugestellt.
Die Gebühren werden an zwei Terminen im Jahr abgebucht, jeweils zum 15.03. und zum 15.09.. Hier können Sie ein SEPA-Mandat einrichten. Sie können die Gebühren auch überweisen. Bitte geben Sie bei Überweisungen immer das Kassenzeichen mit an.
Hinweise zum Gebührenbescheid 2026
Die Abfallgebühren haben sich gegenüber dem Vorjahr leicht verändert. Die aktuellen Gebührensätze finden Sie auf dieser Seite weiter unten.
In Tönisvorst kann die Nachzahlung für 2025 sehr hoch sein, wenn Sie wesentlich mehr als die bereits in der Grundgebühr enthaltenen 12 Mindestentleerungen für Ihre Restmülltonne in Anspruch genommen haben. Ab der 13. Leerung zahlen Sie pro Leerung zusätzlich einen Leerungsbetrag entsprechend Ihrer Tonnengröße.
Auf Ihrem Gebührenbescheid sind die Nachzahlungen für Zusatzleerungen oder Tonnenänderungen in 2025 aufgeführt. Für 2026 bezahlen Sie die Grundgebühr sowie einen Vorausabschlag für Zusatzleerungen. Die Anzahl der Zusatzleerungen für den Abschlag entspricht der im Vorjahr in Anspruch genommenen Zusatzleerungen. So wird vermieden, dass Sie im kommenden Jahr einen großen Betrag nachzahlen müssen.
Die Zahlung wird am 15.03. und am 15.09. fällig. Die Nachzahlungen für das Vorjahr werden komplett zum ersten Termin fällig, für das laufende Jahr werden die Kosten auf beide Termine aufgeteilt.
Für die Biotonne und die Papiertonne fallen nur zusätzliche Gebühren an, wenn Sie mehr als die in der Restabfall-Grundgebühr enthaltenen Tonnen benutzen. Zusätzliche Gebühren entsprechen den Zusatzleistungen, die Sie in Anspruch nehmen.
Auf der Rückseite des Bescheides finden Sie Hinweise zum Widerspruch und Hinweise zur Zahlung.
Übersicht über die Abfallgebühren
Die Abfallgebühr wird wie folgt berechnet:
- Es fällt immer eine Behältergebühr für die graue Restmülltonne an. Diese ist abhängig von der Größe der Restabfalltonne. Eine Anzahl an Mindestentleerungen pro Jahr ist darin bereits enthalten. Ebenfalls enthalten in der Grundgebühr ist die Benutzung einer Biotonne sowie einer Papiertonne. Diese können Sie so oft zur Leerung bereitstellen, wie Sie möchten.
- Es fällt optional eine Entleerungsgebühr an, wenn Sie die Restabfalltonne häufiger zur Leerung bereitstellen, als mit den Mindestentleerungen abgedeckt ist. Sie zahlen dann einen Betrag pro zusätzlicher Entleerung.
- Wie viel Abfall in der Tonne war, die zur Leerung bereitgestellt wurde, ist nicht wichtig..
Wie groß die Restmülltonne mindestens sein muss, hängt davon ab, wie viele Personen an eine Mülltonne angeschlossen sind. Pro Person werden 15 Liter Restmüll pro Woche als Mindestmenge berechnet.
Für 1- bis 4-Personen-Haushalte ist mindestens eine 120-Liter-Restmülltonne vorgesehen. Für 5- bis 8-Personen-Haushalte ist mindestens eine 240-Liter-Restmülltonne vorgesehen.
Für Ein-Personen Haushalte besteht die Möglichkeit, auf schriftlichen Antrag die Anzahl der Mindestentleerungen bei der 120 Liter-Tonne auf 6 Entleerungen pro Jahr zu reduzieren.
Restabfallgebühren 2026 - Behältergebühren pro Jahr
In der Gebühr für eine Restmülltonne ist die angegebene Anzahl an Mindestentleerungen bei einem 2-wöchentlichen Abfuhrrhythmus enthalten. Zudem ist in der Gebühr jeweils eine Biotonne und eine Papiertonne enthalten. Der Abfuhrrhythmus für die Biotonne ist 2-wöchentlich. Der Abfuhrrhythmus für die Papiertonne ist 4-wöchentlich. Für die Biotonne und die Papiertonne fallen auch bei häufigerer Leerung keine zusätzlichen Gebühren an.
Restabfall-Behältergröße und enthaltene | inkl. Biotonne, | inkl. Papiertonne, | Behältergebühr (Grundgebühr) |
|---|---|---|---|
120 Liter, 6 Mindestentleerungen | 120 L oder 240 L | 120 L oder 240 L | 85,86 € pro Jahr |
120 Liter, 12 Mindestentleerungen | 120 L oder 240 L | 120 L oder 240 L | 153,30 € pro Jahr |
240 Liter, 12 Mindestentleerungen | 120 L oder 240 L | 120 L oder 240 L | 223,72 € pro Jahr |
770 Liter, 12 Mindestentleerungen | 120 L oder 240 L | 1.100 L oder | 534,80 € pro Jahr |
1.100 Liter, 12 Mindestentleerungen | 120 L oder 240 L | 1.100 L oder | 728,50 € pro Jahr |
Restabfallgebühren 2026 - Gebühren für Zusatzleerungen
Wenn Sie mehr als die bereits in der Behältergebühr enthaltene Anzahl an Mindestentleerungen pro Jahr für Restabfall benötigen, zahlen Sie eine zusätzliche Gebühr pro Entleerung.
Restabfall-Behältergröße | Gebühr für Zusatzleerung (Leistungsgebühr) |
|---|---|
120 Liter | 11,24 € pro Leerung |
240 Liter | 22,48 € pro Leerung |
770 Liter | 72,06 € pro Leerung |
1.100 Liter | 102,96 € pro Leerung |
Gelbe Tonne
Die Gelbe Tonne ist grundsätzlich kostenfrei.
Die Verantwortung für die Gelbe Tonne liegt bei den Dualen Systemen. Diese haben die Firma EGN mit der Entsorgung beauftragt. Weitere Infos und Kontakt hier.
Gebühren 2026 für Zusatzgefäße
Wenn Sie Restabfallsäcke oder zusätzliche Bio- oder Papierabfallbehälter benötigen, fallen zusätzliche Gebühren an.
Zusatzleistung | Gebühr |
|---|---|
Restabfallsack für Übermengen | 4,50 € pro Stück |
Zusätzliche Biotonne 120 Liter 2-wöchentlich | 56,06 € pro Jahr |
Zusätzliche Biotonne 240 Liter 2-wöchentlich | 112,10 € pro Jahr |
Zusätzliche Papiertonne 120 Liter 4-wöchentlich | 5,60 € pro Jahr |
Zusätzliche Papiertonne 240 Liter 4-wöchentlich | 11,22 € pro Jahr |
Zusätzliche Papiertonne 1.100 Liter 4-wöchentlich | 51,40 € pro Jahr |
Gebühren 2026 für Zusatzleistungen
Wenn Ihre Tonne wöchentlich geleert wird oder Sie zum Beispiel den Vollservice in Anspruch nehmen, fallen zusätzliche Gebühren an.
Zusatzleistung | Gebühr |
|---|---|
Wöchentliche Leerung Restabfall 240 Liter (inklusive weiterer 26 Mindestentleerungen) | 260,30 € pro Jahr |
Wöchentliche Leerung Restabfall 770 Liter (inklusive weiterer 26 Mindestentleerungen) | 717,18 € pro Jahr |
Wöchentliche Leerung Restabfall 1.100 Liter (inklusive weiterer 26 Mindestentleerungen) | 1.118,02 € pro Jahr |
Vollservice Restabfall 770 Liter/ 1.100 Liter wöchentlich | 173,26 € pro Jahr |
Vollservice Restabfall 770 Liter/ 1.100 Liter 2-wöchentlich | 86,64 € pro Jahr |
Vollservice Restabfall/Papiertonne 1.100 Liter 4-wöchentlich | 43,26 € pro Jahr |
Änderung Anzahl oder Größe der Abfalltonnen (Ausnahme Neuanmeldung) | 20,00 € pro Behälter |
Neuanmeldung Abfalltonnen (erstmalige Aufstellung einer Abfallfraktion) | kostenfrei |
Änderung Abfuhrrhythmus | 10,00 € pro Behälterart |
Genehmigter Antrag auf Eigenkompostierung | 25,00 € Verwaltungsgebühr |
Abschlag für Eigenkompostierung | -24,00 € pro Jahr |
Antrag auf Eigenkompostierung
Um sich von der Benutzungspflicht einer Biotonne befreien zu lassen, können Sie hier einen Antrag auf Eigenkompostierung stellen. Für die Bearbeitung wird eine Verwaltungsgebühr erhoben (siehe oben). Sofern Sie Eigenkompostierung betreiben und bereits von der Biotonne befreit sind, ist kein erneuter Antrag notwendig.
Satzungen
Grundlage für die Preislisten sind die geltenden Abfallsatzungen:
Die Gebühren aus dem Vorjahr können Sie den alten Satzungen entnehmen: