Abfallgebühren in Schwalmtal

Der Kreis Viersen hat zum 01.01.2025 die Aufgaben der Abfallentsorgung von der Gemeinde Schwalmtal übernommen. Sie bekommen Ihren Abfallgebührenbescheid daher nicht mehr von Ihrer Gemeinde, sondern vom Abfallbetrieb des Kreises Viersen zugestellt.

Die Gebühren werden an zwei Terminen im Jahr abgebucht, jeweils zum 15.03. und zum 15.09.. Hier können Sie ein SEPA-Mandat einrichten. Sie können die Gebühren auch überweisen. 

Bitte geben Sie bei Überweisungen immer das Kassenzeichen mit an.

Hinweise zum Gebührenbescheid 2026

Die Abfallgebühren haben sich gegenüber dem Vorjahr leicht verändert. Die aktuellen Gebührensätze finden Sie auf dieser Seite weiter unten.

Auf Ihrem Gebührenbescheid wird die Abfallgebühr für das Jahr 2026 aufgeführt. Außerdem sind die Nachzahlungen für Tonnenänderungen in 2025 aufgeführt, für die Sie noch keinen separaten Bescheid erhalten haben. Zusätzliche Gebühren entsprechen den Zusatzleistungen, die Sie in Anspruch nehmen.

Auf der Rückseite des Bescheides finden Sie Hinweise zum Widerspruch und Hinweise zur Zahlung.

Übersicht über die Abfallgebühren

Die Gebühr ist nur abhängig von der Größe der genutzten Mülltonne.

Wie groß die Restmülltonne mindestens sein muss, hängt davon ab, wie viele Personen an eine Mülltonne angeschlossen sind. Pro Person werden 15 Liter Restmüll pro Woche als Mindestmenge berechnet.

Für 1-Personen-Haushalte besteht die Möglichkeit, auf schriftlichen Antrag bei Bedarf den Abfuhrrhythmus zu reduzieren (gebührenpflichtig). Größere Haushalte können ebenfalls auf schriftlichen Antrag nur gemäß der nachfolgenden Tabelle eine Reduzierung der Tonnengröße beantragen.

Anzahl Personen pro Haushalt

Standard-Restmülltonne(n)

Reduzierungsmöglichkeit

1 Person

60 Liter

60 Liter mit 4-wöchentlicher Abfuhr

2 Personen

60 Liter

keine

3 Personen

120 Liter

80 Liter

4 Personen

120 Liter

keine

5 Personen

240 Liter

120 Liter

6 Personen

240 Liter

keine

7 Personen

240 Liter

keine

8 Personen

240 Liter

keine

9 Personen

240 Liter plus 80 Liter

240 Liter

Restabfallgebühren 2026

In der Gebühr für eine Restmülltonne ist jeweils eine Biotonne und eine Papiertonne enthalten

Der Abfuhrrhythmus für Restabfall ist in der Regel 2-wöchentlich. Der Abfuhrrhythmus für die Biotonne ist 2-wöchentlich. Der Abfuhrrhythmus für die Papiertonne ist in der Regel 4-wöchentlich.

Restabfall

Biotonne, 2-wöchentlich

Papiertonne

Behältergebühr

60 Liter, Leerung 4-wöchentlich

inkl. 120 oder 240 Liter

inkl. 240 Liter

102,20 € pro Jahr

60 Liter, Leerung 2-wöchentlich

inkl. 120 oder 240 Liter

inkl. 240 Liter

155,70 € pro Jahr

80 Liter, Leerung 2-wöchentlich

inkl. 120 oder 240 Liter

inkl. 240 Liter

191,36 € pro Jahr

120 Liter, Leerung 2-wöchentlich

inkl. 120 oder 240 Liter

inkl. 240 Liter

262,70 € pro Jahr

240 Liter, Leerung 2-wöchentlich

inkl. 120 oder 240 Liter

inkl. 240 Liter

476,70 € pro Jahr

1.100 Liter, Leerung 2-wöchentlich

inkl. 120 oder 240 Liter

inkl. 240 oder 1.100 Liter

2.035,72 € pro Jahr

1.100 Liter, Leerung wöchentlich

inkl. 120 oder 240 Liter

inkl. 240 oder 1.100 Liter

4.193,50 € pro Jahr

Gelbe Tonne

Die Gelbe Tonne ist grundsätzlich kostenfrei.

Die Verantwortung für die Gelbe Tonne liegt bei den Dualen Systemen. Diese haben die Firma EGN mit der Entsorgung beauftragt. Weitere Infos und Kontakt hier.

Gebühren 2026 für Zusatzgefäße und Zusatzleistungen

Zusätzliche Leistungen werden gesondert abgerechnet.

Zusatzleistung

Gebühr

Restabfallsack für Übermengen

4,00 € pro Stück

Zusätzliche Biotonne 120 Liter 2-wöchentlich

48,52 € pro Jahr

Zusätzliche Biotonne 240 Liter 2-wöchentlich

97,04 € pro Jahr

Zusätzliche Papiertonne 240 Liter 4-wöchentlich

5,70 € pro Jahr

Zusätzliche Papiertonne 1.100 Liter 4-wöchentlich

26,10 € pro Jahr

Abfuhrrhythmus Papiertonne 1.100 Liter 2-wöchentlich (statt 4-wöchentlich)

99,34 € pro Jahr

Zusätzliche Papiertonne 1.100 Liter 2-wöchentlich

125,76 € pro Jahr

Änderung Anzahl oder Größe der Abfalltonnen (Ausnahme Neuanmeldung)

20,00 € pro Behälter

Neuanmeldung Abfalltonnen (erstmalige Aufstellung einer Abfallfraktion)

kostenfrei

Änderung Abfuhrrhythmus

10,00 € pro Behälterart

Genehmigter Antrag auf Eigenkompostierung

25,00 € Verwaltungsgebühr

Abschlag für Eigenkompostierung

-24,00 € pro Jahr

Antrag auf Eigenkompostierung

Um sich von der Benutzungspflicht einer Biotonne befreien zu lassen, können Sie hier einen Antrag auf Eigenkompostierung stellen. Für die Bearbeitung wird eine Verwaltungsgebühr erhoben (siehe oben). Sofern Sie Eigenkompostierung betreiben und bereits von der Biotonne befreit sind, ist kein erneuter Antrag notwendig.  

Satzungen

Grundlage für die Preislisten sind die geltenden Abfallsatzungen:

Die Gebühren aus dem Vorjahr können Sie den alten Satzungen entnehmen: