Hygiene

Spuelbecken mit Spuelseife, Spuelbuerste und Glasmehrweggeschirr

Die Verwendung von Mehrwegbehältnissen für den Verkauf von Speisen und Getränken zum Mitnehmen ist grundsätzlich erlaubt. Es gilt jedoch, die hygienischen Vorschriften einzuhalten. Der Lebensmittelverband Deutschland hat dazu Merkblätter und Lehrvideos veröffentlicht. Diese wurden bundesweit mit den zuständigen Behörden abgestimmt. Sie haben auch für den Kreis Viersen Gültigkeit. Bei Unsicherheiten fragen Sie bei Ihren zuständigen Lebensmittelkontrolleurinnen und -kontrolleuren nach!